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Kosten für Lorenzos Öl werden auch nach dem neuen Prozess vor dem Bundessozialgericht nicht übernommen.
Bericht von der Verhandlung vor dem Bundessozialgericht am 16.12.08
Birgit Förstner
Wie bereits befürchtet, wurde in der Urteilsbegründung wenig auf den Einzelfall eingegangen, es wurde ähnlich begründet wie im Urteil vom 28.02.08. Nach dem Hinweis des Richters, dass vom Gericht schon gesehen werde, dass dieser Fall im Grenzbereich ist und die Richter es sich nicht einfach gemacht haben, konnte sich das Urteil doch nur darauf beziehen, ob der bisherige Rechtsweg ein anderes Urteil als das im Frühjahr erlaubt.
Dies wurde von den Richtern nicht gesehen und so lautet die Urteilsbegründung ähnlich wie das Urteil vom Frühjahr. Neuere Erkenntnisse haben dabei keine Rolle gespielt. Wieder wurde gesagt, dass die Krankheit nicht so selten ist, dass Forschung nicht geschehen könne - und damit bezog sich das Gericht auch auf die Studie aus Baltimore.
Es hat keine Rolle gespielt, dass diese Studie derzeit auf Eis liegt u. a. mangels Beteiligung.
Der Rechtsanwalt hatte dies aber erwähnt. Und es wurde erneut gesagt, es gibt keinen akuten Handlungsbedarf, weil das Vollbild der Krankheit bereits ausgeprägt sei und eine tödliche Bedrohung nach derzeitigem Stand nicht unmittelbar gegeben ist.
Sie liege nur bei 10 - 20 % der AMN-Patienten. Zum Schluss wurde erwähnt, dass das Gericht sich vorstellen könne, dass der Betroffene einen Gang ans Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe unternehmen werde.